Allgemeine Geschäfts-
bedingungen

1. Angebote und Auftragsannahme.

Unsere Angebote sind stets freibleibend. Telefonische und mündliche Vereinbarungen und Absprachen mit unseren Vertretern erlangen erst Rechtsgültigkeit wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Abweichungen in den Aufträgen der Käufer gegenüber unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für uns nicht bindend, wenn wir unser Einverständnis nicht schriftlich erklärt haben. Die nachträgliche Berichtigung etwa vorkommender Irrtümer in Angeboten und Rechnungen ist uns ausdrücklich und in jedem Falle gestattet.

2. Lieferung.

Alle unseren Angaben über Lieferzeiten sind nur annähernd und unverbindlich.

3. Berechnung.

Auf die vereinbarten Preise ist zusätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer zu zahlen.

4. Rücktrittsrecht.

Unvorhergesehene Ereignisse geben uns ebenso wie Fälle höherer Gewalt das Recht unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Zum Rücktritt sind wir auch dann berechtigt wenn sich aus anderen Ursachen die bestehenden Verhältnisse so ändern, dass die Erledigung des Vertrages wesentlich behindert oder erschwert wird. Unter den Begriff der unvorhergesehenen Ereignisse oder der höheren Gewalt fallen insbesondere Mobilmachung, Krieg, Blockade, Aus- und Einfuhrverbot Brand, Betriebsstörung, Mangel an Kohlen, Roh- und Betriebsstoffen, usw.

5. Abnahme der Ware.

Beanstandungen über Ausführung, Güte, Menge und Gewicht können nur dann berücksichtigt werden, wenn der nachweisliche Ausfall mehr als 5% der gelieferten Ware beträgt. Beanstandungen müssen ferner innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Sendung durch schriftliche Anzeige zu unserer Kenntnis gelangt sein. Bei von uns anerkannten Beanstandungen wird nach unserer Wahl kostenfreier Ersatz geliefert oder der gezahlte Verkaufspreis zurückerstattet; dagegen werden irgendwelche weiteren Ansprüche, insbesondere für verauslagte Frachten, Löhne, Unkosten und Verzugsstrafen abgelehnt.

6. Verpackung.

Falls im Auftrag nichts über die Verpackung vorgeschrieben ist wählen wir die Verpackung nach unserem Ermessen.

7. Versand.

Die Ware wird bis zum Bestimmungsort, ganz gleich auf welchem Wege und mit welchen Verkehrsmitteln, stets auf Gefahr des Käufers befördert. Verkehrsabgaben, soweit sie nicht im Falle frachtfreier fob- oder cif-Lieferungen uns zufallen, trägt der Käufer, wenn sie nicht auf Grund gesetzlicher Bestimmungen der Verkäufer allein tragen muss. Wir übernehmen weder eine Verpflichtung für rechtzeitige Beförderung noch für volle Ausnutzung der Ladefähigkeit der Beförderungsmittel.

8. Zahlung.

Werden bei Geschäftsabschluss keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart, so sind unsere Rechnungen innerhalb 8 Tagen mit 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto zahlbar. Wenn wir nachträglich Nachteiliges über die Kreditfähigkeit eines Käufers erfahren, so haben wir das Recht, vom Vertrage, auch nach teilweiser Erfüllung, zurückzutreten, oder unsere Leistungen solange zurückzustellen, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheiten für sie geleistet sind. Treten die geschilderten Umstände während der Laufzeit eines Schecks oder Wechsels bei dem Käufer oder Akzeptanten ein, so sind wir berechtigt den Scheck oder Wechsel jederzeit zurückzugeben. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt sofortige Barzahlung gestundeter Forderungen zu verlangen. Pfändungen oder jede andere Gefährdung unseres Eigentumsrechtes sind uns sofort anzuzeigen.
Eine – wenn auch begründete – Beanstandung berechtigt den Käufer nicht die Zahlung hinauszuschieben oder die Zahlungsbedingungen zu ändern. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt Verzugszinsen mindestens in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank vom Rechnungsbetrag zu berechnen. Bei Zahlungseinstellung, bei Antrag auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich, richterliche Vertragshilfe oder einem Gesuch um Stundung oder Schulderlass werden sämtliche uns zustehenden Ansprüche fällig. Zahlungen des Bestellers werden auf die jeweils älteste Schuld angerechnet es sei denn, daß im Einzelfall Abweichendes vereinbart worden ist.

9. Eigentumsvorbehalt.

Bis zur vollständigen Tilgung aller Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung, auch aus anderen und künftigen Geschäften des Käufers mit uns, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Der Käufer verpflichtet sich für die Dauer des Eigentumvorbehalts des Verkäufers zur sachgemäßen und pfleglichen Behandlung der Ware. Der Käufer darf die Ware im Rahmen seines ordnungsmäßigen üblichen Geschäftsbetriebes veräußern und verarbeiten. Die Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden mit allen Nebenrechten schon jetzt bis zur völligen Tilgung unserer Forderungen aus Warenlieferungen an uns abgetreten und zwar in voller Höhe, ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer verkauft worden ist. Die abgetretenen Forderungen dienen zu unserer Sicherheit, jedoch nur in Höhe des Wertes der jeweils verkauften Vorbehaltsware. Der Käufer ist zum Weiterverkauf und zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware nur nach Maßgabe der vorstehenden Vereinbarungen über die Abtretung der Kaufpreisforderung berechtigt. Im Falle der Pfändung der Ware oder bei Weiterverkauf an ihre Stelle getretenen Kaufpreisforderung an einen Dritten ist der Käufer verpflichtet uns unverzüglich zu benachrichtigen. Wir verpflichten uns, die uns nach den vorstehenden Bedingungen übertragenen Sicherungen insoweit nach unserer Wahl freizugeben und zurück zu übertragen, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Für alle aus der Geschäftsverbindung mit uns sich ergebenden Rechte und Pflichten ist D-78532 Tuttlingen Erfüllungsort und Gerichtsstand.

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HELMUT ZEPF MEDIZINTECHNIK GMBH Fabrik für zahnärztliche & chirurgische Instrumente
Obere Hauptstraße 16-22 | 78606 Seitingen-Oberflacht
Tel.: +49 (0) 7464 / 98 88 -0Fax: +49 (0) 7464 / 98 88 -88 | E-Mail: info@zepf-dental.com

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